Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen können in Deutschland eine berufliche Anerkennung beantragen. Für viele Berufe ist dies sogar Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden zum 01.03.2024 neue Möglichkeiten geschaffen, sodass unter bestimmten Voraussetzungen auch auf das Anerkennungsverfahren verzichtet werden kann. In unserem Online-Seminar erfahren Sie, wer die Anerkennung benötigt, wer darauf verzichten kann und was es für Sie als Arbeitgeber beim Thema Anerkennung zu beachten gilt.

Jetzt anmelden