Fachkräfteeinwanderungsgesetz: die Chancenkarte

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Stufe drei in Kraft

Seit dem 1. Juni 2024 ist die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Diese Neuerung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und potenzielle Fachkräfte aus Drittstaaten mit sich. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung der sogenannten Chancenkarte, die es Menschen aus Drittstaaten ermöglicht, direkt in Deutschland nach Arbeit zu suchen – auch ohne bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben.

Die Chancenkarte: Ein Plus für internationale Fachkräfte und deutsche Unternehmen

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der es Fachkräften aus Drittstaaten erlaubt, für bis zu einem Jahr in Deutschland nach einer passenden Beschäftigung zu suchen. Dieses neue Instrument basiert auf einem Punktesystem, das verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsmerkmale berücksichtigt. Wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Chancenkarte beantragen:

  • Volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation oder
  • Ausländischer Hochschulabschluss oder
  • Mindestens zweijähriger Berufsabschluss, anerkannt im Ausbildungsstaat oder
  • Berufsabschluss von einer deutschen Auslandshandelskammer

Zusätzlich müssen entweder einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1 GER) oder gute Englischkenntnisse (Niveau B2 GER) nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber sammeln Punkte für anerkannte Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial von mitziehenden Partnerinnen bzw. Partnern. Erreicht der Bewerber mindestens sechs Punkte, wird die Chancenkarte ausgestellt.

Diese Neuerung bietet Unternehmen die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, die sich bereits vor Ort in Deutschland befinden und sich mit der deutschen Arbeitswelt vertraut machen können.

Westbalkanregelung: Erweiterte Möglichkeiten ab Juni 2024

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Westbalkanregelung. Ab sofort können Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien unabhängig von ihrer Qualifikation für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen nach Deutschland kommen, sofern ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt. Das jährliche Kontingent wurde dabei auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit verdoppelt, was den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiter erleichtert.

Fazit

Mit der Einführung der dritten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die Anwerbung internationaler Fachkräfte für deutsche Unternehmen deutlich vereinfacht. Die Chancenkarte bietet eine flexible Lösung für Fachkräfte aus Drittstaaten, während die erweiterte Westbalkanregelung zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. Unternehmen sollten diese neuen Regelungen nutzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifiziertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der Chancenkarte oder der Nutzung der Westbalkanregelung steht Ihnen das Team der RKW Nord GmbH gerne zur Verfügung.